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Skar

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Nicht saubere kfz Reparatur

In diesem Fall ist die Reparatur leider nicht optimal gelaufen. Rechtens ist jedoch, dass das Fahrzeug bei Nichtzahlung als Pfand einbehalten werden darf. Siehe hier u.a.: https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmerpfandrecht Das Pfandrecht gilt in soweit, dass Sie auch der Eigentümer sind. Sind Auftraggeber und Eigentümer unterschiedlich (das reparierte Fahrzeug ist nicht ihr Eigentum, Sie haben aber die Reparatur in Auftrag gegeben) kann der Betrieb das Fahrzeug nicht pfänden. Ferner darf auch eine Werkstatt Fehler machen und sich irren. Die Polizei kann hierbei übrigens gar nichts unternehmen. Sie ist hier schlichtweg einfach nicht zuständig. Ferner sollte man sich lieber an die Schiedsstelle der ortsansässigen Handwerkskammer wenden und auf eine gütliche Einigung hinarbeiten. Diese ist, im Gegensatz zu einem Anwalt, auch kostenlos. Trotz allen Unannehmlichkeiten wünsche ich Ihnen allzeit gute Fahrt und eine gute Lösung des Konfliktes.