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Blitzer direkt nach Begrenzungsschild
Tatsächlich gibt es einen regelmäßig einzuhaltenden Mindestabstand, geregelt in den Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsmessung, siehe im Einzelnen http://www.ra-kotz.de/richtlinien.htm. Hintergrund: der Kraftfahrer soll sich auf mögliche Unwägbarkeiten bei der Einfahrt in eine Zone mit deutlich geringerer Höchstgeschwindigkeit einstellen können, so z.B. BAYOBLG , Urteil vom 04.09.1995 - 1 OB OWI 375/95 oder auch OLG DRESDEN , Urteil vom 27.08.2009 - SS OWI 410/09. Diese Richtlinien sind jedoch nicht nach außen bindend, sondern nur innerdienstliche Vorschriften. Dennoch sind die Gerichte bei Nichteinhaltung des empfohlenen Abstandes meist ein bisschen kulanter, siehe o.g. Urteile.