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Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Die letzte Kasse ist verpflichtet, dich aufzunehmen. Wenn es eine Private war, kannst du nicht gesetzl. versichert werden - d.h. du MUSST in die Private zurück :
§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 sagt folgendes zur Versicherungspflicht:
Versicherungspflichtig sind
...
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.