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hotznplotz

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Ich habe gehört, dass man Strafe zahlen muss, wenn der Personalausweis abgelaufen ist. Stimmt das, und wenn ja, welche Kosten kämen da wohl auf mich zu?

Hallo Kornelia, die bisherigen Antworten sind schon alle fast richtig, aber ums kurz zu machen: Jeder Deutsche ab 16 ist verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu besitzen. Daraus ergibt sich aber keine Mitführpflicht! Wenn Du weder das eine noch das andere besitzt, kann ein Bußgeld verhängt werden, dessen Höhe aber nicht wie im Straßenverkehr genau festgelegt ist. Im Regelfall wird der Betrag irgendwo zwischen 25 - 100 Euro liegen, das legt die zuständige Behörde im Einzelfall fest. Die Bußgeldvorschrift bezüglich verweigerter Personalien (§111 OWiG) ist davon übrigens unabhängig und hat nichts mit dem Besitz eines Ausweises zu tun.