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Natürlich darfst du das, wenn der Fremdanteil an deinem Werke über die GEMA abgerechnet wird. Oder mal so herum gesagt: Aufgrund der Kunstfreiheit kann es dir niemand verbieten, ein fremdes Werk zu bearbeiten und zu veröffentlichen, allerdings musst du, da du das geistige Eigentum eines anderen damit vervielfältigst, der Urheber desselben auch angemessen vergütet werden.
Welchen W-lan Router brauche ich für eine 32000 Leitung??
802.11g schafft Netto maximal 22 Mbit/sec. Du brauchst, wenn dich das WLAN nicht ausbremsen soll, auf jeden Fall sowohl Router wie auch Karte mit n-Standart.
Der Effektive Datendurchsatz ist IMMER geringer als die Bruttorate!!
Bitte erst Lesen, dann Posten:
Dass aber "jeder Router" über 32 Mbit schaffen soll, entbehrt jeder Grundlage.