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Kündigungsfristen für Mietwohnung
Seit 2005 gilt für alle Mietverträge, auch für sogenannte Altverträge, die Frist von 3 Monaten. Kündigung beweisbar (Einwurfeinschreiben oder persönliche Übergabe) bis zum dritten Werktag des Monats, dann wird die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats gültig.