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Hier sollte man erstmal wissen, worauf sich die Frage bezieht: auf die reinen Verfahrenskosten (Gerichts- und Anwaltskosten - hierzu wurde ja schon einiges gesagt) oder auf die Folgekosten der Scheidung (Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich)?
Das sind zwei ganz unterschiedliche Kostenfaktoren, wobei man sagen kann: je aufwendiger es ist, die Folgekosten festzulegen, desto höher sind tendenziell die Verfahrenskosten.