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In etlichen Bundesländern ist damit die Elternvertretung in den Schulen gemeint. Mindestens 1x jährlich werden alle Eltern einer Schulklasse zur "Elternpflegschaftssitzung" eingeladen und wählen eine/n Pflegschaftsvorsitzende/n. Die Vorsitzenden aller Klassen einer Schule bilden die Schulpflegschaft, die ihrerseits wieder eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n als Sprecher/in bzw. Vertreter/in der Eltern z. B. bei Konferenzen wählt - also zusammengefasst ein Mitbestimmungsorgan der Eltern im Schulsystem.