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Sehr geehrte Damen und Herren, es kann durchaus sein, dass Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Dann wäre für Sie das Jobcenter zuständig, fragen SIe dort nach dem Programm Einstiegsgeld, ggf. zusätzlich Investitionskostenzuschuss. Ich bin über den Verband der deutschen Gründungsinitiativen zertifizierter Gründungsberater und berate kostenlos über einen öffentlichen Träger. Mit freundlichen Grüßen Lars Mickeleit