Vandalismus gegen das Auto
Hallo. Ich wohne zur Miete und nutze die Tiefgarage der Eigentumswohnung. Das Parken ist nur für Eigentumswohnungen reserviert. In letzter Zeit wurde mein Auto mehrmals zerstört, das erste Mal mit einem Kratzer an der Karosserie, das zweite Mal, indem alle Reifen irreparabel zerschnitten wurden. Der Schaden ist beträchtlich und die Reparatur kostet mich fast 3000 Euro. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich weiß, wer es getan hat, aber ich habe keinen Beweis. Und hier meine Fragen:
- Glauben Sie, dass ich Hoffnung habe, von der Eigentumswohnung eine Rückerstattung für die Reparatur des Schadens zu erhalten, da ich jeden Monat für den geschlossenen Parkplatz zahle, der nur den Bewohnern vorbehalten ist?
- Kann ich im Auto eine Kamera installieren, die verdächtige Bewegungen um das Auto filmen kann?
- Kann ich eine Kamera außerhalb des Autos installieren, um verdächtige Bewegungen zu filmen?
- Kann ich darauf bestehen, dass die Gebäudeverwaltung ein Videoüberwachungssystem installiert?
- Was kann ich sonst noch tun, um ähnliche Handlungen in Zukunft zu verhindern?
- Glauben Sie, dass ich Hoffnung habe, von der Eigentumswohnung eine Rückerstattung für die Reparatur des Schadens zu erhalten, da ich jeden Monat für den geschlossenen Parkplatz zahle, der nur den Bewohnern vorbehalten ist?
- Kann ich im Auto eine Kamera installieren, die verdächtige Bewegungen um das Auto filmen kann?
- Kann ich eine Kamera außerhalb des Autos installieren, um verdächtige Bewegungen zu filmen?
- Kann ich darauf bestehen, dass die Gebäudeverwaltung ein Videoüberwachungssystem installiert?
- Was kann ich sonst noch tun, um ähnliche Handlungen in Zukunft zu verhindern?
Antworten (3)
>Was kann ich sonst noch tun, um ähnliche Handlungen in Zukunft zu verhindern?
Was hast du denn angestellt, dass du so gehasst wirst?
Was hast du denn angestellt, dass du so gehasst wirst?
Zudem noch Anzeige gegen Unbekannt erstatten und, mal ehrlich, ein Kratzer oder zerstochene Reifen "zerstören" doch ein Auto nicht...
Ist zwar ärgerlich, aber auch eine Schadensersatzmöglichkeit durch die Wohnanlage gäbe es nur, wenn es sich um einen bewachten Parkraum handeln würde.
Ist zwar ärgerlich, aber auch eine Schadensersatzmöglichkeit durch die Wohnanlage gäbe es nur, wenn es sich um einen bewachten Parkraum handeln würde.