Verbindliche Neuwagen-Bestellung
Kann ich nach 12 Wochen von einer Verbindlichen Bestellung zurück treten
Antworten (4)
Nein, verbindlich heist in deinem Fall das du den verbindlich bestellt hast. Liefertermin ist immer unverbindlich. Du kannst zwar ab ner gewissen Zeit über unverbindlichen Liefertermin ne angemessene Frist setzen, aber so einfach kommst da nicht raus.
Hab damals auch acht Wochen länger als zugesagt warten müssen. Und mein alter Wagen war schon verkauft. Hab aber für die Überbrückungszeit vom Autohaus nen Wagen bekommen, den ich zwar selber Anmelden und Versichern mußte aber ansonsten kostenfrei.
Hab damals auch acht Wochen länger als zugesagt warten müssen. Und mein alter Wagen war schon verkauft. Hab aber für die Überbrückungszeit vom Autohaus nen Wagen bekommen, den ich zwar selber Anmelden und Versichern mußte aber ansonsten kostenfrei.
Meine unverbindliche Antwort.
Sie haben in der Frage die Antwort gegeben.
Sie haben verbindlich bestellt und sind nun gebunden.
Nur wenn der Autohändler den verbindlichen Vertragsteil nicht erfüllt oder erfüllen kann können Sie .......
Ein unverbindlicher Liefertermin ist aber nicht Anlass für den Vertragsrücktritt.
Lieferbarkeit durch Modellwechsel (bestellt Altmodel ) Lieferung nun aber Neumodell schon!
Sie haben in der Frage die Antwort gegeben.
Sie haben verbindlich bestellt und sind nun gebunden.
Nur wenn der Autohändler den verbindlichen Vertragsteil nicht erfüllt oder erfüllen kann können Sie .......
Ein unverbindlicher Liefertermin ist aber nicht Anlass für den Vertragsrücktritt.
Lieferbarkeit durch Modellwechsel (bestellt Altmodel ) Lieferung nun aber Neumodell schon!
Der Vertrag ist zustande gekommen, die Übergabe noch nicht... Dementsprechend wahrscheinlich nicht, da das auto vermutlich zu deinen Spezifikationen (Farbe, usw...) individuell gefertigt wird. Davon gehe ich zumindest mal aus.
12 Wochen sind meines Wissens etwas zu lange... Ich habe mein EU Neuwagen bereits nach 8 Wochen abholen dürfen! Verlief auch alles einwandfrei... (http://eu-fahrzeug.net/) aber am Besten wendest du dich an das Unternehmen selber, dann hast du eine100%ige Antwort!