Vereibarte Mietstundung
Hatte mit Vermieter eine Stundung wegen einer Mietzahlung vereinbart.Bei einer späteren Rückzahlung auf 2 mal. ( Bedingt durch Beerdigungskosten usw.) Jetzt hat der Vermieter einen Anwalt eingeschaltet und verlangt den vollen Betrag plus Anwalts,Verzugskosten. Ist dies Zulässig ?
Antworten (2)
Hast Du die Vereinbarung schriftlich? Wenn ja, einfach vorlegen und alles ist gut. Wenn nicht, den Vermieter ansprechen.
Haben Sie die Vereinbarung schrifltich vorliegen? Wenn ja, dann ab damit zum Anwalt, der kümmert sich dann um alles. Der Vermieter ist nämlich dann im Unrecht. Sollten Sie die Vereinbarung dagegen nur mündlich geschlossen haben, wird es schwierig. Das müsste dann schon vor Zeugen passiert sein, damit Sie überhaupt eine Chance haben, etwas zu beweisen.