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Da es keinen Wehrdienst mehr in Deutschland gibt, so gibt es auch keine Zurückstellung mehr von diesem. Man kann ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten, um Erfahrungen zu sammeln oder sich für einen Berufszweig zu entscheiden, den man vielleicht für eine berufliche Zukunft in Erwägung zieht.
Die Zurückstellung vom Wehrdienst verfällt formell nicht, da der Wehrdienst nicht komplett abgeschafft, sondern nur ausgesetzt wurde. Dies geschah unter anderem aus dem Grund, um eine etwaig notwendige Wehrpflicht in Zukunft leichter wieder einführen zu können bzw. zu "reaktivieren". In der Praxis hat dies jedoch keinerlei Bedeutung mehr: Personen, welche zurückgestellt wurden, müssen auch in absehbarer Zukunft nicht damit rechnen, zum Wehr- oder Zivildienst einberufen zu werden. Rechtssicherheit besteht dahingehend also nur de facto, aber nicht de jure. Sollte es tatsächlich so kommen, dass eine andere Regierung (ohne "große" Gesetzesänderung) den Wehrdienst erneut einführt, hätte man als Gemusterter keinen Rechtsanspruch darauf, einen Vertrauensschutz oder ein Gewohnheitsrecht geltend zu machen.
Jetzt, seit der Wehrdienst abgeschafft ist, verfällt selbstverständlich auch die Zurückstellung vom Wehrdienst. Wenn es keinen Wehrdienst mehr gibt, dann kann man auch nicht von diesem zurückgestellt werden. Dies ist somit hinfällig. Mit Einstellung des Wehrdienstes wurde auch der Zivieldienst novelliert, was nun Probleme bei der Versorgung in Pflegeberufen mit sich bringt.