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snatch2551

verjaehrung

wurde vor 11 jahren zu 2 jahren freiheitsstrafe auf 3 jahre bewaehrung verurteilt,2 monate spaeter wurde die bewaehrung wiederufen, bin aber seit 11 jahren im ausland, ist die strafe verjaerht? brauche einen neuen reisepass muss die botschaft einen austellen?
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Antworten (4)
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Ich habe das immer so verstanden, dass nur etwas verjähren kann, wenn es noch kein Ermittlungsverfahren gegeben hat - bzw. man nicht Teil desselben war. Eine gültige Verurteilung kann ja wohl nicht verjähren?!
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elfigy
Erstmal: Pack meinen Klon weg und schreibe gefälligst unter deinem eigenen Nick Rocktan.
@ snatch. Frag einen Anwalt. Ob eine nicht angetretene Haft wann und wie verjährt, ist eine heikle Frage. Das solltest du genau abklären, bevor du in die Botschaft gehst. Da würde ich mich nicht auf Antworten, die du in einem Forum bekommst, verlassen.
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hphersel
es gibt die sogenannte "Vollstreckungsverjährung" Ob diese greift, ist allerdings von vielen Faktoren abhängig, nicht nur von der Zeit. Daher ist es sinnvoll, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen, der sich um die Interessen des Fragestellers kümmert.
Was ich persönlich davon halte, sich einer Strafe entziehen zu wollen, behalte ich für mich.
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Skorti
Um aus dem Wiki-Artikel mal zu zitieren:
"Die Verjährung ruht, wenn die Vollstreckung ausgesetzt wurde, rechtliche Hindernisse bestehen oder ..."
Wenn da mal ein Auslandsaufenthalt kein rechtliches Hindernis ist ...
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