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Gast

Vermieter hält Termine nicht ein die im GerichtsUrteil stehen

die kosten die mir anfallen weil sie nicht erscheint kann ich die zurück vordern?
die herausgabe der Gegenstände aus der Wohnung wird mir nicht gewährt , laut GerichtsUrteil. darf ich mit der Polizei in die Wohnung
Frage beantworten Frage Nummer 3000010885 Frage melden

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machine
Durchaus.
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status-quo-fan
Folgende Vorgehensweise ist notwendig:

1. Beantragung der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils.

2. Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckung.

Beides ist allerdings mit Kosten verbunden, die der Antragsteller zahlen muss und sich erst im Wege des Zivilrechts - z. B. Mahnbescheid - vom Schuldner zurückholen kann.
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