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Gast

Verpflegungsmehraufwand

Guten Tag,
wer weiß genau wie das mit VMA u. erster Tätigkeitsstätte ist.
UN mit Sitz in A. AN außerhalb seiner Wohnung ( auch A) und nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig aber auch in ( A ) mehr als 8 Std. tätig.
Darf VMA bezahlt werden oder nicht ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000091778 Frage melden

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