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Es kommt letztendlich immer auf die Vertragsbedingungen an, die du mit der Versicherung vereinbart hast. Wenn diese Punkte aber inhltlich Bestandteil der Versicherung sind, dann wird im Falle eines "Totalschadens" dauch die gesamte Summe für die Instandsetzung gezahlt.
Wenn du eine entsprechende Versicherung hast, wird auch der gesammte Schaden bezahlt. Manchmla gibt es Klauseln, die bestimmte Naturgewalten ausschließen, das solltest du vorher klären. Aber meist wird nur das ausgeschlossen, was wahrscheinlich ist, zum Beipsiel Hochwasser am Flussufer.
Dieser Schadensfall wird durch den Gebäudeversicherer ersetzt. Ist auch Hausrat beschädigt, muss dieser extra versichert sein. Der Schadensersatz besteht darin, dass Ihnen die ortsüblichen Kosten ersetzt werden, die für die Herrichtung oder im Extremfall den Neubau Ihres Hauses anfallen. Es erfolgt kein Abzug Neu für Alt.