Nicola70
Versicherungsärger
Vor einigen Tagen parkte ich mein Auto ordnungsgemäß auf einem Parkplatz, das Fahrzeug neben mir ging in Flammen auf! Technischer Defekt sagt die Feuerwehr! Pech gehabt sagt die gegnerische Versicherung da das Fahrzeug nicht in Betrieb war können wir die Kosten (mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden)leider nicht übernehmen!!! Kann denn das wahr sein?
Antworten (5)
Ich habe mal gegoogelt; siehe Artikel von Die Welt vom heutigen Tage: http://www.welt.de/welt_print/finanzen/article4245402/Bei-brennenden-Autos-zuckt-der-Versicherer-meist-mit-den-Schultern.html.
Dies kann leider nur ein klitzekleiner Hinweis darauf sein, dass du auf keinen Fall schnell aufgeben solltest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung so davon kommen sollte.
Dies kann leider nur ein klitzekleiner Hinweis darauf sein, dass du auf keinen Fall schnell aufgeben solltest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung so davon kommen sollte.
Es gibt keine gegnerische Versicherung. Weil die Versicherung keine Gefahren versichert, die von einem Fahrzeug (der Name sagt es schon) ausgeht, welches nicht fährt. Ein geparktes Fahrzeug ist zwar versichert, was Diebstahl oder ähnliches angeht, aber eben nicht, wenn es in Flammen aufgeht. Aber der Eigentümer des brennenden Fz ist haftpflichtig. In wie weit du aber von dem Halter deinen Schaden ersetzt bekommst, kann ich aus der Distanz nicht sagen.
Jedenfalls ist das eine Sache, die du einen Anwalt fragen musst.
Jedenfalls ist das eine Sache, die du einen Anwalt fragen musst.
bh_roth schreibt u.a.: Es gibt keine gegnerische Versicherung. Weil die Versicherung keine Gefahren versichert, die von einem Fahrzeug (der Name sagt es schon) ausgeht, welches nicht fährt.
Genau das Gegenteil wird in dem von mir genannten Artikel aus "Die Welt" behauptet, was natürlich nicht weiter hilft. Da wird wohl nur ein Anwalt helfen können.
Genau das Gegenteil wird in dem von mir genannten Artikel aus "Die Welt" behauptet, was natürlich nicht weiter hilft. Da wird wohl nur ein Anwalt helfen können.
@blog2011: Ein parkendes Fz nimmt nicht am Verkehr teil, so ist das Ereignis nicht dem Betrieb des Fahrzeugs zuzuordnen. Das hat zur Folge, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer des Autos nicht in Anspruch genommen werden kann, so das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil (Az.: I-1U 6/10).