krauter
Versicherungsfrage
Parkplätze in einer Großstadt, noch dazu in einem Wohngebiet, stellen bekanntlich eine Rarität dar. Eine Wohnungsbaugesellschaft bietet auf ihrem privaten Gelände einen Parkplatz mit 130 Stellflächen an. Dieser Parkplatz ist eingezäunt und nur durch automatische Schranken mittels Fernbedienung erreichbar. Einzelne Stellflächen können angemietet werden.
Gilt ein solcher Stellplatz versicherungstechnisch als „Privater Stellplatz“?
Gilt ein solcher Stellplatz versicherungstechnisch als „Privater Stellplatz“?
Antworten (5)
Wenn der angietet ist denke ich schon.Meinen Stellplatz hinterm Haus hab ich auch extra bezahlt. Bin mir aber nicht sicher da ich ja nur den Parkplatz bezahlt hab der wiederum auch durch die Anmietung zur Wohnung gehört.
Allerdings stellt sich die Frage wenn ich ein paar Straßen weiter einen Stellplatz/Garage miete ob das dann auch noch so ist????
Die Antwort auf die Frage ist eigentlich ganz einfach.
Möglichkeit 1: das angemietete Gelände ist ein Grundstück im Privateigentum wessen auch immer: dann sind alle auf dem Grundstück befindlichen Stellplätze "private Stellplätze".
Möglichkeit 2: das angemietete Grundstück gehört der öffentlichen Hand: dann sind alle Stellplätze auf dem Grundstück ebenfalls "private Stellplätze"; nämlich des wie auch immer gearteten Mieters.
Möglichkeit 1: das angemietete Gelände ist ein Grundstück im Privateigentum wessen auch immer: dann sind alle auf dem Grundstück befindlichen Stellplätze "private Stellplätze".
Möglichkeit 2: das angemietete Grundstück gehört der öffentlichen Hand: dann sind alle Stellplätze auf dem Grundstück ebenfalls "private Stellplätze"; nämlich des wie auch immer gearteten Mieters.
@ krauter, kläre allerdings vor Abschluss des Mietvertrages die Haftungsfragen - Beschädigung durch Dritte, Diebstahl, Brandstiftung.
Ich geh mal davon aus, dass diese "Gefahren" deutlich größer sind als in einer Tiefgarage!
Ich geh mal davon aus, dass diese "Gefahren" deutlich größer sind als in einer Tiefgarage!