wie wird ein im voraus gezahlter pflichteil im erbfall berechnet? erhöht sich dadurch der pflichtteil der anderen pflichtteilsberechtigten,oder wird er wieder der gesamten erbmasse zugefügt?
frage besser einen Fachanwalt für Familien - bzw. Erbrecht. Hier bekommst Du mit großer Wahrscheinlichkeit keine vernünftige Antwort, und schon gar nicht eine rechtssichere...