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Gast

Vorladung im Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

Hallo Liebe Damen und Herren,

zu der Vorladung soll ich den Bundespersonalausweis und Konto/bankauszüge sowie Arbeits und Gehaltsnachweise mitbringen.
Ich habe bereits meine eidesstattliche erklärung und meine Vermögensauskunft beim gerichtsvollzieher acht Wochen vorher abgegeben.
Jetz verstehe ich nich warum ich das gleiche nochmal dort tuhen soll,desweiteren hab ich Angst davor Fehler zu machen und negative folgen für mich bei der Aussage entstehen.
Meine finanziellen Verhältnisse lassen leider keinen Spielraum für einen Anwalt.
Ich würde mich sehr über Antwort von ihnen freuen,für ihr Hilfe wäre ich ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß Ändern
Frage beantworten Frage Nummer 3000002459 Frage melden

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