VW T 5 Hinterlist bei Neukauf - Wie kann der Verkäufer zur Verantwortung gezogen werden ?
Ich habe alles schriftlich fixiert mit zeitlichem Ablauf und Schriftverkehr.
Antworten (6)
Bei einem Gebrauchten kann ich ja noch nachvollziehen, dass der Käufer sich hinterher über den Tisch gezogen fühlt, aber bei einem *NEU*wagen??? (für alle Zeichensetzfanatiker: die drei Fragezeichen symbolisieren lediglich die Denkfalten auf meiner ansonsten noch recht glatten Stirn...) Wenn Du alles fixiert hast ,wende Dich doch mal an einen Rechtsanwalt. Hier im Forum findest Du sicher KEINE rechtsgültige Hilfe...
Kann nicht sein - der T5 hat Vorderlist, wie schon der Vorgänger T4.
Die ersten, T1 bis T3, hatten Hinterlist.
Die ersten, T1 bis T3, hatten Hinterlist.