Antworten (6)
Dieses staatliche Angebot richtet sich eigentlich nur an Arbeitslose. Diese müssen einen Antrag bei der Bundesanstalt für Arbeit stellen. Diese prüft dann inwieweit der Antragssteller eigenleistungsfähig ist und inwieweit ein Umzug auch die Beschäftigungswahrscheinlichkeit verbessert.
Eine finanzielle Hilfe bei Umzügen bekommen etwa Hartz4-Bezieher, oder andere bedürftige Personen. Dafür muss beim zuständigen Amt, Arge o. ä., eine Antrag gestellt werden, wird dieser bewilligt und der zuständige Sachbearbeiter ist mit der neuen Wohnung einverstanden, dann wird ein angemessener Beitrag zu den Unkosten übernommen.
Das Arbeitsamt (sprich: das Job-Center) gibt Dir Geld für den Umzug, wenn er von ihnen genehmigt wurde. Dabei kommt es darauf an, dass schwerwiegende Gründe für den Umzug vorliegen, z.B. Unbewohnbarkeit der alten Wohnung oder Kosteneinsparung bei Heizkosten.
Meinst du die Umzugskosten-Übernahme durch das Arbeitsamt?
Wie du diese am besten erwirken kannst und wann dies oft der fall ist kannst du hier nachlesen
UMZUGSKOSTENÜBERNAHME DURCH DAS JOBCENTER / ARBEITSAMT (ARGE) bei ALG 1 & 2
Wie du diese am besten erwirken kannst und wann dies oft der fall ist kannst du hier nachlesen
UMZUGSKOSTENÜBERNAHME DURCH DAS JOBCENTER / ARBEITSAMT (ARGE) bei ALG 1 & 2