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Diese lässt sich nur schwer erreichen. Ich glaube, es wurde so formuliert, dass man eine Befreiung nur unter besonders schweren Umständen erlangen kann. Konkreter ist das nicht aufgeführt und liegt wohl im Ermessen der Zuständigen. Ich persönliche kenne auch niemandern, der befreit wurde.
Das ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Es gibt ja auch nicht überall Studiengebühren. Die Befreiung gibt es meist als Härtefallregelung, wenn ein Kredit nicht in Frage kommt, und zwar bei Behinderungen, alleinerziehenden Eltern oder ähnlichen das Studium verzögernden Einschränkungen.
Man kann eine Befreiung beantragen, wenn man Kinder erzieht, promoviert, ein Praktikum macht oder etwa Angehörige pflegen muss. Die Umsetzung der Regelung ist in allen Bundesländern unterschiedlich, aber wenn eine der genannten Fakten zutrifft und belegt werden kann, dann sind die Chancen gut, dass die Gebühren erlassen werden.