Wann darf der Hausverwalter einen Fahrzeughalter ermitteln
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Antworten (1)
Als Geschädigter, z.B. nach einer Unfallflucht auf dem Grundstück das er verwaltet; auch bei einer "erheblichen Besitzstandsstörung," z.B. wenn ein fremdes Fahrzeug eine Zufahrt oder Parkplatz des Hauses blockiert und abgeschleppt werden soll. Dann kann auch der Verwalter, wie jede Privatperson, eine (kostenpflichtige) Halterabfrage veranlassen.