Wann darf ein Vermieter uns wegen Eigenbedarf kündigen ?
Unser Vermieter hat das Haus vor Kurzem gekauft ,und meldet jetzt EigenbedaDarf er uns binnen 3 Monaten rausschmiss?rf an .
Antworten (3)
Das regelt § 573 Abs. 2 BGB
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, wenn er die Räume oder das Haus für sich, für seine Familienangehörigen und Angehörige seines Haushalts benötigt.
Das Kündigungsschreiben muss einen Hinweis auf das Interesse des Vermieter an der Kündung enthalten. Ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters sollte, muß aber nicht drinstehen.
Aber wenn der Eigenbedarf nachvollziehbar genannt wird, hat ein Widerspruch auch keinen Sinn.
Die Kündigungsfrist ist die gleiche, wie bei dem Vorbesitzer. Das kann je nach Mietdauer oder vertragliche Regelung unterschiedlich sein. Dazu müssen sie in ihren Mietvertrag schauen.
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, wenn er die Räume oder das Haus für sich, für seine Familienangehörigen und Angehörige seines Haushalts benötigt.
Das Kündigungsschreiben muss einen Hinweis auf das Interesse des Vermieter an der Kündung enthalten. Ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters sollte, muß aber nicht drinstehen.
Aber wenn der Eigenbedarf nachvollziehbar genannt wird, hat ein Widerspruch auch keinen Sinn.
Die Kündigungsfrist ist die gleiche, wie bei dem Vorbesitzer. Das kann je nach Mietdauer oder vertragliche Regelung unterschiedlich sein. Dazu müssen sie in ihren Mietvertrag schauen.
Na das haben wir jetzt aber schön ergoogelt und mittels c&p hier rein kopiert. Was würdest du nur ohne Google machen?
Du irrst grad Rocktan. Das hab ich grad aus meinem Büchlein vom Haus- und Grundbesitzerverein zusammengefaßt und abgetippt.