wann darf ich für meinen arbeitgeber,konkurs anmelden ,um insolvensausfallgeld zu bekommen ?
-arbeitgeber schuldet ca.1900€
-dass sind über 1,5 monatsgehälter netto
-dass sind über 1,5 monatsgehälter netto
Antworten (3)
Du hast bei ausbleibendem Lohn das Recht, deinerseits auch deine Arbeitskraft zurückzuhalten. Dies solltest du schriftlich ankündigen (keine Kündigung aussprechen!). Ab diesem Zeitpunkt bist du zwar noch unter Vertrag, aber faktisch ohne Arbeit und wirst von der ARGE, an die du dich nun sofort mit deinem Leistungsantrag wendest, einem Arbeitssuchenden gleichgestellt, sprich: Du bekommst Leistungen von dort. Für dich geht es darum, deine Forderungen geltend zu machen - die Entscheidung der Insolvenz liegt nicht in deinem Zuständigkeitsbereich.
Selbstverständlich kannst Du für Deinen Arbeitgeber Insolvenz anmelden.
Der wird aus allen Wolken fallen :-)
Die Antwort von Starmax ist quatsch.
Geh zu einem Anwalt oder zum Amtsgericht und lass Dir die Details erklären.
Die Insolvenzanmeldung kostet aber leider eine ordentliche Stange Geld.
Der wird aus allen Wolken fallen :-)
Die Antwort von Starmax ist quatsch.
Geh zu einem Anwalt oder zum Amtsgericht und lass Dir die Details erklären.
Die Insolvenzanmeldung kostet aber leider eine ordentliche Stange Geld.
Komisch: Hier hat aber eine gemacht.
Und da wirst Du auch erkennen, wie hoch die Hürden sind, und warum nicht mal eben jeder wegen Racheglüsten Insolvenz anmelden wird.
Und da wirst Du auch erkennen, wie hoch die Hürden sind, und warum nicht mal eben jeder wegen Racheglüsten Insolvenz anmelden wird.