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Bei KFZ spricht man von Bagatellschäden, wenn es sich um kleine Sachschäden wie Lackkratzer oder einen zersplitterten Scheinwerfer handelt, deren Reparaturkosten weniger als ca. 700 € liegen.
Von einem "Bagatellschaden" spricht man bei einem Kleinschaden. Der Versicherer bestimmt die Schadenshöhe ab der er den Schadensbetrag übernimmt. Unterhalb der festgesetzten Grenze zahlt die Versicherung nicht. Bei KFZ-Schäden liegt die Grenze für Bagatellschäden bei 700,- (BGH AZ: VI ZR 365/03). Bei Bagatellschäden reicht der Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt, es muss kein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Der Begriff eines Bagatellschadens ist sehr weit gefächert. Es gibt Menschen, die sprechen generell davon, wenn nicht ein Personenschaden vorliegt. Ein Bagatellschaden darf keinen nennenswerten Schadenswert aufweisen. Innerhalb des Versicherungswesens findet der Begriff "Bagatellschaden" keine offizielle Verwendung.
Das Wort Bagatellschaden ist sehr mißverständlich. Einige Leute sprechen immer davon, wenn es sich nicht um einen Personenschaden handelt und andere wiederum, sehen das wesentlich enger. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden ohne nennenswerten Wert. Die Versicherer benutzen das Wort Bagatellschaden nicht.