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Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Der Satz in meiner beträgt 10% der Nettokaltmiete und wird nur erlassen, wenn plausibel nachgewiesen wird, dass die Wohnung ausschließlich für die auswärtige Arbeit unterhalten wird und der Lebensmittelpunkt weiterhin woanders ist.
Nötig wurde der Schritt, weil immer mehr Menschen Zweitwohungen unterhielten, die weit vom Arbeitsplatz entfernt waren und von diesen die (angeblichen)Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machten.
Nötig wurde der Schritt, weil immer mehr Menschen Zweitwohungen unterhielten, die weit vom Arbeitsplatz entfernt waren und von diesen die (angeblichen)Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machten.
Zweitwohnungssteuern werden von den KOmmunen erhoben. Es kommt also in erster Linie auf die Stadt an, in der man die Nebenwohnung unterhält. Viele Städte wollen mit dieser Steuer die Leute dazu bringen den Erstwohnsitz dort zu melden, damit die Stadt größer wird.
ob du überhaupt zweitwohnungssteuer zahlen musst oder nicht ist von kommune zu kommune unterschiedlich. auch die höhe ist nicht gleich. diese steuer ist immer dann fällig, wenn du neben deiner eigentliche wohnung noch eine weitere unterhälts. in manchen gemeinden kann man sich unter bestimmten voraussetzungen auch von dieser steuer befreien lassen.
Als Eigentümer eines Zweitwohnsitzes zahlen Sie die üblichen Grundsteuern und -abgaben dafür. Als Mieter ist das von Stadt zu Stadt anders geregelt. Hier kann es sich durchaus rentieren, den Zweitwohnsitz als Hauptwohnung anzumelden. Aber das ist wirklich Sache der Stadt und Sie müßten dort konkret nachfragen.