wann verfällt eine anzeige auf unbekannt
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Kommt darauf an, um welches Delikt es sich handelt. Wann die Ermittlungsbehörde die Recherche einstellt, kann man nicht generell sagen. Bei Verkehrsdelikten, sofern es sich nicht um Verkehrsstraftaten handelt, also Ordungswidrigkeiten, "verfällt" eine Anzeige nach der Verjährungsfrist (3 Monate*), weil ein weiteres Verfolgen dann sinnlos wäre.
*) wenn es keine Unterbrechungshandlung gibt.
Ermittlungen werden auch eingestellt, wenn kein weiteres öffentliches Interesse an der Feststellung eines Täters vorliegt, oder die mögliche Strafe in keinem Verhältnis zum Aufwand der Täterfeststellung steht.
*) wenn es keine Unterbrechungshandlung gibt.
Ermittlungen werden auch eingestellt, wenn kein weiteres öffentliches Interesse an der Feststellung eines Täters vorliegt, oder die mögliche Strafe in keinem Verhältnis zum Aufwand der Täterfeststellung steht.