War der sogenannten " Kohlepfennig" nicht auch Verfassungswidrig?
Ziel war die Finanzierung des Steinkohleabbaus in Deutschland, der ohne den Kohlepfennig gegenüber dem Ausland nicht konkurrenzfähig gewesen wäre.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Kohlepfennig für Verfassungswidrig.
Das BVerfG argumentierte, der Kohlepfennig sei nicht zu rechtfertigen, da er eine Allgemeinheit von Stromkunden belaste, die keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit für Steinkohle aus Deutschland habe.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Kohlepfennig für Verfassungswidrig.
Das BVerfG argumentierte, der Kohlepfennig sei nicht zu rechtfertigen, da er eine Allgemeinheit von Stromkunden belaste, die keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit für Steinkohle aus Deutschland habe.
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