Frage stellen
StechusKaktus

Warum funktioniert das Geschäftsmodell von booking.com und anderen Hotelportalen?

Grob formuliert bieten Hotelportale den Hotels eine internationale Vertriebsplattform und erhalten im Gegenzug eine Provision für Buchungen. So weit so gut.

Zusätzlich wird jedoch vereinbart, dass Partnerhotels keine günstigeren Preise am Markt anbieten dürfen. Das ist nichts anderes als die Behinderung des Wettbewerbs und ist kartellrechtlich nicht zulässig.
Die Behinderung von Wettbewerb kann empfindlich bestraft werden, indem ein Prozentsatz vom Umsatz als Strafe festgelegt werden kann.
Weiss hier jemand, warum das die Beteiligten nicht zu stören scheint?
Frage beantworten Frage Nummer 3000104890 Frage melden

Antworten (7)
Musca
Mal wieder off topik: warum funktioniert der private Vermietungsbereich in Städten wie Florenz, Sienna, oder Venedig so wunderbar auf Basis von Ferienwohnungen zu Lasten der Ureinwohner ?
Ich glaube kaum, daß Du; Stechus, darüber lange nachdenken musst.
Melden
Cheru
Bereits vor drei Jahren hat das Bundeskartellamt das auch so gesehen und booking.com die Bestpreisklausel untersagt.

Booking.com hat dagegen geklagt und vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf 2016 verloren. Auch die Not-Idee von booking.com, dass Hotels bei der Konkurrenz (hrs?) billiger anbieten dürfen, nur auf der eigenen Website nicht, was nicht durchsetzungsfähig.
Melden
Cheru
Das Bundeskartellamt kann sich im Übrigen recht gut durchsetzen, zumal Klagen keine aufschiebende Wirkung haben ...
Melden
Cheru
@ Ing:

Ist es nicht doch ein Wettbewerbsproblem, wenn mein Geschäftspartner mir sagt:
a) Du darfst über andere Portale nicht billiger verkaufen
und
b) Du darfst auch selbst nicht billiger verkaufen.

Natürlich kann ich ihm sagen: 'Leck mich!'. Wenn ich aber mit ihm arbeite, behindert er durch diese Klausel den Wettbewerb.
Das Portal könnte durchaus sagen: Bei mir sind die Zimmer etwas teurer wegen der zusätzlichen Dienstleistung, die ich anbiete. Genau das will es aber nicht und verhindert es mit der Bestpreisklauseln.

Ich finde, das behindert den Wettbewerb und geht so nicht. Und das Bundeskartellamt sieht das offenbar auch so.
Melden
StechusKaktus
Preisabsprachen sind kartellrechtlich unzulässig. So wie Unternehmen den Händlern keine Preise vorgeben dürfen, dürfen Portale die Hotels nicht zwingen, eine "best-price-Garantie" abzugeben.
Das Portal HRS ist deswegen schon abgemahnt worden.
Melden
DerDoofe
ing793, erzähle uns doch mal von deinem Unfall ...
Melden
Sgt_Hartman
Der doofe


Daran kann er sich nicht mehr erinnern, seid dem ist er halt ing793 mit Familie, Eigenheim, drei Blagen und nen Audi vor der Tür.
Melden