Was bedeutet juristisch gesehen "je 20 angefangene"?
Für den Elternbeirat in unserer Kita wird vom Träger vorgegeben, dass ein Elternbeirat für "je 20 angefangene genehmigte Kita Plätze" gewählt werden darf plus einen Vertreter. Bedeutet das, dass das einem Eternbeirat pro 20 vollendeter Plätze entspricht oder bereits ab dem 1. Platz ein Elternbeirat gewählt wird? Also bei 55 Kindern wären das dann zwei (ab 20, ab 40) oder drei (ab 1, 21, 41)?