Ceddisel
Was darf der Mieterfragebogen bei einer Wohnungsbesichtigung enthalten und was nicht? Sind Fragen zu Geldanlagen erlaubt?
Antworten (4)
Alle Angaben sind grundsätzlich freiwillig. Der Vermieter hat keine rechtlichen Grundlagen nach denen er die Beantwortung solcher Fragen verlangen kann.
Das kann dann natürlich dazu führen, dass Du Dir eine andere Wohnung suchen musst.
So zumindest mein laienhaftes Verständnis. Ich bitte ggf. um Korrekturen.
Das kann dann natürlich dazu führen, dass Du Dir eine andere Wohnung suchen musst.
So zumindest mein laienhaftes Verständnis. Ich bitte ggf. um Korrekturen.
Grüß Dich, soviel ich weiß, ist alles erlaubt. Du wirst ja nicht gezwungen, dich um die Wohnung zu bewerben und den Fragebogen auszufüllen. Also kannst Du auch keine Forderungen stellen. Wenn der Fragebogen Dir nicht passt - einfach nicht bewerben, sondern weitersuchen ;-)
Was der genau enthalten darf, kann ich Dir nicht sagen. Aber, Geldanlagen oder sonstige persönliche, finanzielle Verhältnisse gehen den Vermieter nichts an. Allerdings möchte er sich geegn Mietausfälle absichern und da dürfte die Frage nach einer Festanstellung eigentlich legitim und ausreichend sein.
Der Vermieter möchte wissen, wie der Mieter das Geld für seine Miete zusammenbekommt. Wie der Mieter die Fragen beantwortet, liegt ja auch in seinem eigenen Ermessen. Also wenn man keine Arbeit hat, aber Einkünfte aus Geldanlagen, ist das natürlich relevant. sonst würde ich einfach "ja" schreiben. Bringt ja nichts auf Rechte zu pochen und die Wohung nicht zu bekommen.