was darf ich als subunternehmer füf arbeiten tätigen
arbeite auf den bau meistens auf dem dach habe aber nur einen gewerbeschein für kleinstunternehmer
Antworten (2)
Nur die Arbeiten, für die Du in der Handwerksrolle eingetragen bist. Kleinstunternehmer ist keine Quali.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerrechtliche Angelegenheit und hat nichts mit der Art der Arbeiten zu tun. Mit der Handwerkerrolle hat sie auch nichts zu tun, das betrifft nur das Handwerk für das eine Meisterprüfung erforderlich ist. Du darfst im Jahr Umsätze bis 17.500.-- Euro erzielen. Du darfst ohne Meisterprüfung kein selbstständiges Geschäft in einem Gewerk eines zulassungspflichtigen Handwerk betreiben. Also z.b. Dachdecker oder Zimmermann. Du darfst aber Hilfsarbeiten für die genannten Berufe übernehmen. BTW: ich hoffe, du bist gut versichert.