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Diese Pflichten sind: Respekt und Sorge für den anderen zu tragen, Verantwortung und die Einwilligung zu einer gemeinsamen Wohnung. Hinsichtlich der geschlechtlichen Pflicht (sprich: Sex) besteht darüber heute keine rechtliche Relevanz mehr, auch ist das Zeugen von Nachwuchs keine Pflicht mehr in der modernen Ehe.
Dazu gehört u. a. die Achtung des persönlichen Freiraumes, die gegenseitige Rücksichtsnahme, Beistand und Fürsorge, die häusliche Gemeinschaft. Die Familienplanung und die Geschlechtsgemeinschaft gehören nur bedingt dazu. Besteht ein Familienbetrieb hat der Partner das Recht der Mitarbeit, aber nicht die Pflicht. Schau Dir mal den Paragraph 1353 BGB an. Der ist die Grundlage.
Soweit ich weiß, gibt es das nicht mehr. Man redet zwar gern von den so genannten "ehelichen Pflichten" aber das ist natürlich längst nicht mehr einklagbar. Mit der Ehe sollten die Eheleute sich aber gegenseitig auch in Notsituationen unterstützen. Das kennzeichnet heute (juristisch gesehen) eine Ehe.