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Alles, was nicht jemand anderem gehört. Also wenn auf eine Maschine eine Schuld liegt, womit sie schon Eigentum der finanzierenden Bank ist, gehört die natürlich nicht mehr zur Firmenmasse. Aber sonst alle Gebäude, alle Maschinen und auch das Mobiliar in den Büros.
Das kommt ganz auf die Rechtsform des betroffenen Unternehmens an. Wenn es sich um eine GmbH handelt, ist es das gesamte Betriebsvermögen, bei Personengesellschaften (z. B. GbR) kann auch das Privatvermögen des Firmeninhabers zur Schuldentilgung herangezogen werden.
Dazu gehört meines Wissens das gesamte Vermögen eines Schuldners, das ihm zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung unterliegt und zusätzlich das Vermögen, das er während des Insolvenzverfahrens erlangt. Dazu zählen beispielsweise alle beweglichen Sachen, Grundstücke, Immobilien, Geschäfte und Lohnzahlungen bis zur Pfändungsgrenze.