Pathfinder
Was genau bewirkt eigentlich ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss? Bekommt außer der Bank jemand noch die Informationen?
Antworten (6)
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bewirkt, dass die Geldforderung beim Drittschuldner (und das muß nicht die Bank sein, es kann der Arbeitsgeber, der Rentenversicherungsträger, die Lebensversicherung, also irgendjemand von dem der Schuldner irgendwann mal Geld zu erwarten hat) gepfändet ist und an den Gläubiger überwiesen wird. Zugestellt wird er nur an Drittschuldner (also Arbeitgeber oder Bank oder Rentenversicherungsträger etc.) und danach an den Schuldner.
Geregelt ist das ganze ab § 828 ZPO (Zivilprozeßordnung).
Geregelt ist das ganze ab § 828 ZPO (Zivilprozeßordnung).
Letztendlich bekommt das Finanzamt eine Information darüber. Wenn man nicht mehr liquide ist, dann erfährt der betroffene Einforderer natürlich davon, das Finanzamt und die Bank. Als Schuldner hat man somit einen Eintrag erhalten, dass man schon einmal einen Pfändungsbeschluss erhalten hat. Dadurch kann es zu Problemen kommen, wenn man andere Dinge zum Beispiel online kaufen möchte, da diese, wenn es um höhere Summen geht, das Recht haben, diese Einträge anzufordern.
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden weder dem Finanzamt gemeldet, noch stehen sie zwangsläufig in der Schufa !
Abgesehen von der Bank bekommt auch das Finanzamt Informationen darüber. Ebenso erfahren Verkäufer, deren Artikel beispielsweise auf Ratenzahlung bezahlt werden und somit sehr hohe Summen betragen, davon. Diese erfahren davon um sich und ihr Unternehmen vor Betrügern zu schützen.
Das kommt darauf an, für wen der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgestellt worden ist. Meistens wird er pauschal für Arbeitgeber, Bankinstitut und Finanzamt zusammen ausgestellt, damit jedes eingehende Vermögen sofort der Liquidation zugeführt werden kann. Der Arbeitgeber hat davon unterrichtet zu werden.
Es kommt drauf an, wie negativ ist unsere SCHUFA oder die Auskunft bei anderen Auskunfteien wie Creditreform oder Bürgel. Eine Privatinsolvenz, eidesstattliche Versicherung, oder ein Haftbefehl bedeuten für uns das Aus, für alle Arten von Konsumkrediten. Haben wir ein geregeltes und nicht gepfändetes Einkommen, so können wir noch den Kredit ohne Schufa beantragen.
Hier finden wir sehr viele Anbieter wie z. B. https://www.kredittrotzschufa24.de/kredite-ohne-schufa.html. Es ist aber egal wo wir die Kreditanfrage stellen, denn einen Kredit ohne Schufa bekommen wir nur von der Sigma Kreditbank AG mit Sitz im Lichtenstein. Die Sigma hat nur zwei Kreditangebote und die Konditionen sind für alle gleich. Der effektive Jahreszins liegt bei 11,15 % für eine Kreditsumme von 3.500,00 bzw. 11,16 % bei 5.000,00. Die Kreditanfrage stellen wir direkt bei der Sigma oder bei einem Kreditvermittler wie z. B.
Jetzt kommt eine andere Frage, brauchen wir überhaupt einen Kredit? Ich meine 3.500,00 bzw. 5.000,00. ist nicht viel und das Kreditangebot ist nicht unbedingt günstig. Natürlich wenn wir das mit einem Mikrokredit vergleichen, ist es schon günstig und überschaubar doch es sind im Endeffekt weitere Schulden.
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Jetzt kommt eine andere Frage, brauchen wir überhaupt einen Kredit? Ich meine 3.500,00 bzw. 5.000,00. ist nicht viel und das Kreditangebot ist nicht unbedingt günstig. Natürlich wenn wir das mit einem Mikrokredit vergleichen, ist es schon günstig und überschaubar doch es sind im Endeffekt weitere Schulden.