Was heist das?
Ich habe in einem Artikel folgendes über eine Polizeibeamtin gelesen: "Und ihr Vorgesetzter hatte sie gewarnt: Bei weiteren Gehalts-Pfändungen sei ihr beamtenrechtlicher Status angreifbar!" Können Polizeibeamte als Beamte entlassen werden, weil sie Schulden haben? Und was machen die dann, arbeiten die als Angestellte bei der Polizei weiter, oder müssen die dann ganz aus dem Staatsdienst?
Antworten (2)
Beamte sollten in geordneten finanziellen Verhältnissen leben. Vor allem bei einer bevorstehenden Übernahme ins Beamtenverhältnis können sich Pfändungen nachteilig auswirken (auch wenn einige Gerichtsurteile dagegen sprechen).
Beamte mit Schulden sind möglicherweise erpressbar, es ist also nicht ganz ohne, wenn da eine Gehaltspfändung ansteht.
Entlassen wird man in der Regel nicht. Beamte haben erstens sehr gute Möglichkeiten, eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern zu treffen, und zweitens haben sie, wie jeder andere auch, die Möglichkeit der Privatinsolvenz. So komisch das klingt, auch eine laufende Insolvenz stellt "geordnete Verhältnisse" dar.
WENN ein Polizist entlassen wird (gibt es, z.B. bei Straftaten ab einem gewissen Ausmaß), dann wird er für seine Dienstzeit in der Rentenversicherung nachversichert und ist dann 'raus. Es gibt zwar Angestellte bei der Polizei, aber ein vorbestrafter Ex-Beamter kommt für eine solche Stelle eher nicht in Frage.
Entlassen wird man in der Regel nicht. Beamte haben erstens sehr gute Möglichkeiten, eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern zu treffen, und zweitens haben sie, wie jeder andere auch, die Möglichkeit der Privatinsolvenz. So komisch das klingt, auch eine laufende Insolvenz stellt "geordnete Verhältnisse" dar.
WENN ein Polizist entlassen wird (gibt es, z.B. bei Straftaten ab einem gewissen Ausmaß), dann wird er für seine Dienstzeit in der Rentenversicherung nachversichert und ist dann 'raus. Es gibt zwar Angestellte bei der Polizei, aber ein vorbestrafter Ex-Beamter kommt für eine solche Stelle eher nicht in Frage.