Was ist beim Arztwechsel zu beachten?
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Zwischen zwei Behandlungsanlässen den Arzt zu wechseln ist völlig unproblematisch: lässt du dir halt einen Termin beim Wunscharzt geben. Eine Kopie der Krankenakte vom alten Arzt zu erbitten ist vor allem sinnvoll, wenn du eine Krankheitsgeschichte hast, bei der es gut wäre, wenn der neue Arzt ihre Entwicklung und die bereits unternommenen Behandlungsschritte nachvollziehen könnte, etwa als Diabetiker oder Krebspatient. Problematisch wird es aber unter Umständen mitten in einer begonnenen Behandlung - die Bewilligung einer Kostenübernahme durch deine Krankenkasse gilt z.B. auf Basis des konkreten Kostenvoranschlages des behandelnden Arztes. Oder wenn du nach Verstreichen der Kennenlernphase der ersten Sitzungen den Therapeuten wechseln willst, wird das in der Regel als Behandlungsabbruch gewertet und die Zusage der Kostenübernahme erlischt.
Wenn du den Arzt gar nicht wirklich wechseln, sondern dir lediglich weitere Meinungen einholen willst, sind dem übrigens ebenfalls Grenzen gesetzt. Vor wichtigen Therapieentscheidungen oder bei Zweifeln am vorgeschlagenen Weg billigen die Kassen dir das Einholen einer Zweitmeinung zu, schon um im eigenen Interesse unnötige Kosten zu vermeiden. Aber das bedeutet nicht, dass du mit ein und demselben Problem auf Kassenkosten ein Ärzte-Hopping betreiben darfst.