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Da irren wir aber. Die Mietkaution schützt den Vermieter vor zeitweiligen Mietausfällen. Sie darf aber bei Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten werden, wenn evtle., vom Mieter zu vertretende Reparaturen eine Anschluß-Weitervermietung zeitweilig unmöglich machen.