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Reicht das hier nicht?
Der Normalfall für ein solches Geschäft ist eine Übereignung, das heißt Du kaufst etwas, und der Kaufgegenstand wird an die übergeben. Mit der Übereignung, also der Übergabe (und der Zahlung des Kaufpreises), ist das Geschäft erfüllt. Aber auch die einfach Rückgabe eines geliehenen Gegenstandes kann ein solches Geschäft sein.
Jemand verkauft seinen Privatwagen über eine Anzeige und mit einem ordentlichen Kaufvertrag an eine andere Person. Zu einem vereinbarten Termin kommt diese Person und holt das Auto ab. Damit ist das Rechtsgeschäft beendet. Also nicht nach Abschluss des Kaufvertrages, sondern nach Übergabe des Wagens.