Schutzhaft
Was ist Schutzhaft und wie lange dauert die?
Antworten (6)
Nun hast du es bis hier her geschafft mit deiner Frage... noch einen kleinen Klick weiter und du hättest auf Wiki folgendes gefunden:
Schutzhaft (Begriffsklärung)
Schutzhaft steht für:
Schutzhaft, Euphemismus aus der Zeit des Nationalsozialismus für die Inhaftierung von NS-Gegnern ohne richterliche Prüfung
Schutzhaft (Königreich Preußen), von 1850 bis 1919 mögliche vorbeugende Haft, ab 1851 ohne richterliche Prüfung
Möchtest du eventuell deine Frage nochmal überdenken?
Schutzhaft (Begriffsklärung)
Schutzhaft steht für:
Schutzhaft, Euphemismus aus der Zeit des Nationalsozialismus für die Inhaftierung von NS-Gegnern ohne richterliche Prüfung
Schutzhaft (Königreich Preußen), von 1850 bis 1919 mögliche vorbeugende Haft, ab 1851 ohne richterliche Prüfung
Möchtest du eventuell deine Frage nochmal überdenken?
Kein Mensch nennt die Sicherheitsverwahrung hingegen Schutzhaft. Der Unterschied ist halt groß.
Selbst die Nazis kannten die Sicherheitsverwahrung. auch bei ihnen konnte die nur gegen Straftäter angewandt werden, die zumindest mehrfach straffällig geworden sind und verurteilt wurden.
Für die Schutzhaft musste man weder straffällig noch verurteilt werden.
Selbst die Nazis kannten die Sicherheitsverwahrung. auch bei ihnen konnte die nur gegen Straftäter angewandt werden, die zumindest mehrfach straffällig geworden sind und verurteilt wurden.
Für die Schutzhaft musste man weder straffällig noch verurteilt werden.
Ich muss gestehen, ich habe die Frage spontan in der heutigen Zeit verortet und hätte vermutet, dass der Fragesteller das meint, das tatsächlich heute "Polizeigewahrsam" heißt.
Das gibt es zum Schutze Dritter, wobei ein potentieller Übeltäter zur Verhinderung der Ausübung oder Fortsetzung von Straftaten festgesetzt werden kann. Das ist möglich bis zum Ende des Folgetages.
Oder zum Schutz des Inhaftierten selber, der entweder hilflos oder eine Gefahr für sich selber darstellen kann. Das wäre nach meinem Verständnis die Unterbringung in der Ausnühterungszelle.
Das gibt es zum Schutze Dritter, wobei ein potentieller Übeltäter zur Verhinderung der Ausübung oder Fortsetzung von Straftaten festgesetzt werden kann. Das ist möglich bis zum Ende des Folgetages.
Oder zum Schutz des Inhaftierten selber, der entweder hilflos oder eine Gefahr für sich selber darstellen kann. Das wäre nach meinem Verständnis die Unterbringung in der Ausnühterungszelle.
Ing: ich habe nie verstanden, warum Menschen auf einem Polizeirevier ausschlafen. Medizinische Notfälle werden übersehen, schliesslich hat die Polizei andere Aufgaben. Vielleicht unter Aufsicht eines Sanitäters oder eines Arztes, wäre das nicht besser.