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Das kommt darauf an,was sie erlebt haben.Wenn Ihnen z.B Ware nicht geliefert wurde,können sie sich direkt an Ebay wenden,diese prüfen den Vorfall und ergreifen weitere evt. Maßnahmen.Sollte Ihnen dies nicht genügen bleibt Ihnen nur die Wahl dieses Partner das Vertrauen zu entziehen und zu ignorieren oder Ihrem Recht genüge zu tun und per Anwalt/Strafanzeige gegen diesen Partner vorzugehen.
Im allerschlimmsten Fall, wenn es sich um einen Betrugsfall handelt, kann man Strafantrag bei der Polizei stellen. In weniger schlimmen Fällen ist es ratsam, sich an die Ebay-Käuferbetreuung zu wenden und einen sog. "Fall" eröffnen zu lassen. Handelt es sich allerdings um einen unzuverlässigen Käufer, so steht noch nicht einmal dem Verkäufer die Option offen, eine negative Bewertung zu hinterlassen.
Wie wär's mit anrufen beim Ebay-Partner und nachfragen? Es soll ja öfters auch ganz simple Missverständnisse geben.
Grundsätzlich können nur Verkäufer negativ bewertet werden, obwohl auch ein Käufer ein schlechter Handelspartner sein kann. Es kommt ganz darauf an, ob man einfach mit der Kommunikation mit dem Verkäufer nicht zufrieden war, oder ob schwerwiegende Probleme aufgetreten sind. Wenn es so sein sollte, dass man betrogen worden sein sollte, so meldet man dies als erstes bei Ebay, eröffnet einen sogenannten Fall und im schlimmsten Fall, kann man das Verhalten des Verkäufers über die Polizei zur Strafanzeige bringen.