Was kann man rechtlich unternehmen, um Hausbesetzung zu beenden ?
Eigentümer eines Hauses sind 3 Schwestern, eine davon ist geistig nicht voll
zurechnungfähig. Diese Schwester hat dasum es leerstehende Haus bestzt, das verkauft
werden soll, um es zusammn mit den anderen Mitgliedern einer Sekte als "geistiges
Zentrum" zu nutzen. Sie ist gegen den Willen ihrer 2 Schwestern und Miteigentümerinnen
in das nach dem Tod der Mutter 2015 leerstehende Haus eingezogen. Es besteht die
Gefahr, dass sie die von ihrem Wahn angezündeten Kerzen zu löschen vergisst, wenn sie das Haus verlässt. Es muss damit gerechnet werden, dass sie das Haus für andere
Mitglieder der Sekte öffnet, um es dauerhaft zu besetzen.
Was können die anderen beiden Schwestern und zu 2/3 Miteigentümerinnen unternehmen, um das Haus von der Hausbesetzerin durch die Polizei ( oder Gerichts-
vollziher ? ) räumen zu lassen ?
Karl-Heinz Grossmann
zurechnungfähig. Diese Schwester hat dasum es leerstehende Haus bestzt, das verkauft
werden soll, um es zusammn mit den anderen Mitgliedern einer Sekte als "geistiges
Zentrum" zu nutzen. Sie ist gegen den Willen ihrer 2 Schwestern und Miteigentümerinnen
in das nach dem Tod der Mutter 2015 leerstehende Haus eingezogen. Es besteht die
Gefahr, dass sie die von ihrem Wahn angezündeten Kerzen zu löschen vergisst, wenn sie das Haus verlässt. Es muss damit gerechnet werden, dass sie das Haus für andere
Mitglieder der Sekte öffnet, um es dauerhaft zu besetzen.
Was können die anderen beiden Schwestern und zu 2/3 Miteigentümerinnen unternehmen, um das Haus von der Hausbesetzerin durch die Polizei ( oder Gerichts-
vollziher ? ) räumen zu lassen ?
Karl-Heinz Grossmann
Antworten (7)
Da es bei dieser Geschichte zu viele "Wenn" und "Aber" gibt, solltest du oder eine der beiden "normalen" Schwestern das mit einem Anwalt besprechen. Ich persönlich würde das intern regeln, aber das käme einer ziemlich endgültigen Regelung gleich.
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Ist das schriftlich belegt, dass die eine Schwester nicht voll zurechnungsfähig ist? Das wäre schon mal ein Anfang.
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Ist das schriftlich belegt, dass die eine Schwester nicht voll zurechnungsfähig ist? Das wäre schon mal ein Anfang.
Räumungklage beim Amtsgrericht erwirken und in 14 Tage steht nen lkw vor der Tür und dann ist Schluß mit der Kommune/Sekte
@Opal: Wenn das so einfach wäre. Du kannst einen Miteigentümer nicht so einfach räumen. Dafür bekommst du erfahrungsgemäß auf die Schnelle keinen Gerichtsbeschluss. Sie hat das Eigentums- und Nutznießrecht eines ideellen Drittels an der Immobilie.
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Vielleicht ist die Nutzungsänderung der Immobilie vom Wohnraum zur Tagungsstätte eine Möglichkeit. Aber das soll doch besser ein Anwalt klären, bevor hier herumlamentiert wird.
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Vielleicht ist die Nutzungsänderung der Immobilie vom Wohnraum zur Tagungsstätte eine Möglichkeit. Aber das soll doch besser ein Anwalt klären, bevor hier herumlamentiert wird.
Eine Frau besitzt ein Haus, den Schwestern paßt das nicht. Angeblich ist sie auf einmal Angehörige einer Sekte. Deshalb sollte ihr die Hütte sofort abgenommen werden.
Hm, hört sich für mich nicht wirklich plausibel an, eher nach Streitereien zwischen Erben....
Hm, hört sich für mich nicht wirklich plausibel an, eher nach Streitereien zwischen Erben....
Genauer: Drei Schwestern besitzen das Haus, eine davon besetzt das Haus. Die soll raus. Wenn keine Einigkeit bei den Besitzern besteht, wird sich das (leider) nur gerichtlich klären lassen, weil die Eigentumsrechte aller Beteiligten betroffen sind und somit jemand zurückstehen muss.
ja nee
Eine Schwester besitzt das Haus!
Nämlich die Schwester, die das Haus besetzt, gelle.
Die anneren beiden sind Eigentümer/innen aktuell aber nicht die Bestzer/innen.
Korinthen und so.
Eine Schwester besitzt das Haus!
Nämlich die Schwester, die das Haus besetzt, gelle.
Die anneren beiden sind Eigentümer/innen aktuell aber nicht die Bestzer/innen.
Korinthen und so.