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Emmisch

Was kann man tun wenn man den Fahrzeugbrief von seinem Auto verloren hat?

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Antworten (8)
Yasser
Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein ?
Fahrzeugschein gibts bei der Zulassungsstelle.
Fahrzeugbrief verliert man nicht.
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bh_roth
Das sind ja alles keine Antworten auf deine Frage! Wenn du deinen Fahrzeugbrief nicht wiederfindest (ist doch sch...egal, wie es dazu kommen konnte), musst du zu deinem Straßenverkehrsamt. Dort wird der Brief für ungültig erklärt und amtlich ausgeschreiben (Aufgeboten) Wenn er jetzt irgendwo auftaucht, kann die Polizei den Fund gleich zuordnen. Dieser Gang ist wichtig, weil der, der den Bief besitzt, nicht nur Besitzer des Autos ist, sondern auch Eigentümer. Dabei spielt es keine Rolle, ob der "Finder" als Eigentümer eingetragen ist oder nicht.
Du bekommst dann nach Ablauf einer gewissen Zeit (ich glaube 2 Wochen, weiß dies aber nicht genau) einen neuen Brief ausgestellt, mit dem Vermerk "Ersatzbrief". Taucht der alte Brief wieder auf, musst du ihn der Behörde zum Ungültigmachen aushändigen.
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bh_roth
@Amos: Sekretär oder Schreibtisch ist auch nicht der optimale Aufbewahrungsort (Stichwort Feuer, Einbruch). Bei mir liegt sowas im Safe.
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netter_fahrer
Seit 2005 heißt das nicht mehr Fahrzeugbrief und -schein, sondern Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Was bei Verlust zu tun ist steht hier, ist kein Hexenwerk.
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BunteLampe
Dann muss man wohl oder übel einen neuen beantragen und den alten als verloren melden. Wahrscheinlich muss sogar eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Fundunterschlagung erstattet werden. Nur so kann der alte Schein für ungültig erklärt werden, damit da niemand Unfug mit treibt.
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ronnyroh392
Ist dir das passiert? Das ist ja nicht wiklich töfte, denn Fahrzeugbriefe sind das wichtigste unserer Autos. Den ersten Schritt den du nun machen solltest wäre, mit dem Beleg / Quittung, etc. (womit du das Auto gekauft hast) und deinem Fahrzeugschein, schnellstmöglich zur Kfz-Zulassungstelle zu gehen. Alles weitere wirst du dort erfahren.
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LuigiPIZZA
In der Regel verlangt das jeweilige Amt die Abgabe einer eidestattlichen Versicherung über den Verlust des Kfz-Briefs des bisherigen Eigentümers, diese bekommt der Eigentümer von einem Beamten des Zulassungsamtes oder vor einem Notar (mit anschliessender schriftlichen Bestätigung) abgeben kann.
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bh_roth
@netter_fahrer: Dein Einwand ist natürlich richtig, die Vorgehensweise ist bei Verlust von Teil I aber auch genau so, wie von mir beschrieben.
Eine Anzeige wegen "Fundunterschlagung" ist Blödsinn, weil ja gar nicht feststeht, ob der Brief verloren, und dann von irgendjemand wiedergefunden wurde. Vielleicht ist er ja auch nur vorübergehend unauffindbar.
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