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Henrick Böhm

Was mache ich, wenn ich das Gefühl habe, dass sich das Nachbarskind aufgrund einer Aufsichtsverletzung seiner Eltern ein Bein gebrochen hat?

Frage beantworten Frage Nummer 20037 Frage melden

Antworten (8)
Gast
ist die aufsichtspflichtverletzung eine vermutung oder das gebrochene bein? wurde das bein schon behandelt? ist es brandaktuell? da jetzt freitagabend ist und das jugendamt schon "zu" hat, bliebe im zweifel nur die polizei. wenn dir das zu nervenaufreibend ist, dann schreib eine email oder ein fax an das jugendamt. oder du rufst gleich montagfrüh im jugendamt an. die kontaktadressen findet man meist im netz.
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Highspeed
Nichts. Die Eltern können nicht immer auf das Kind aufpassen.
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sininen
Hoho, ruhig Blut!
Der Vorwurf einer Aufsichtsverletzung wiegt recht schwer. Haben Sie Beweise? In welchem Verhältnis stehen Sie zu den Nachbarn?
Wenn Ihnen was am guten Nachbarschaftsverhältnis liegt, empflehlt es sich, mit den Eltern des Kindes zu reden. Nein, nicht ihnen gleich Ihre Vermutung an den Kopf zu schleudern, sondern mal anfragen, ob alles ok sei, ob Sie evtl helfen können. So können Sie sich ein besseres Bild machen, anstatt so ein "Gefühl" zu haben (klingt halt nicht gerade nach handfesten Beweisen). So erfahren Sie auch, ob das Kind tatsächlich nicht genug beaufsichtigt wird. Wenn Sie nur denunzieren und es kommt heraus, dass Sie falsch "gefühlt" haben, kann das Ganze in vielerlei Hinsicht auf Sie zurückschlagen. Ich als Mutter wäre jedenfalls dankbar, wenn jemand erstmal mit mir das GEspräch suchte, anstatt aus dem Hinterhalt wegen "so eines Gefühls" gleich mit der Polizei oder dem Amt zu kommen.
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Alex64
Zuerst das hier lesen.
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MöHansel
Schwierig. Hast Du schon versucht, die Eltern darauf anzusprechen? Ist sicher nicht leicht und sollte auch vorsichtig und ohne Vorwürfe geschehen. Ansonsten würde ich das zuständige Jugendamt anrufen und die Situation schildern. Die können dich beraten und sind auch verpflichtet, bei begründeten Verdachtsfällen einzugreifen.
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ThaiLEAH
Das ist ein ganz heikles Thema. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kannst Du beim zuständigen Jugendamt anzeigen. Allerdings sollte diese dann auch begründet sein. Wenn das Kind unglücklich gefallen ist, weil die Eltern nicht hingeschaut haben, ist das keine Verletzung der Ausichtspflicht. Wenn ein Misshandlung die Ursache ist, liegt der Fall schon anders.
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sininen
Falls immer noch Zweifel bestehen, wird dieser Link Ihnen helfen können sich von fachlicher Seite ein Bild zu machen. Sie finden hier die konkreten Pflichten der Eltern im Hinblick auf die Aufsicht von Kindern.
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Kai Schmid
Ich finde man sollte mit solchen "Mutmaßungen" sehr vorsichtig sein. Die aufmerksamsten Eltern können ihre Kinder nicht immer und ständig beaufsichtigen und beschützen. Wenn es allerdings wirklich fahrlässig und vorsätzlich geschieht, dann würde ich mir überlegen, das Jugendamt einzuschalten.
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