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Wenn nichts anderes akzeptiert wird, können sie die Kontoauszüge ihres Geschäftskontos vorzeigen. Auch aus diesem Grund ist es sinnvoll, die geschäftlichen und privaten Zahlungsverkehre auseinanderzuhalten und verschiedene Konten zu führen. Manchmal reicht auch eine Bankauskunft über Zahlungseingänge.
wenn du selbstständig bist, kannst du deine letzten einkommenssteuerbescheide verwenden und mit den aktuellen bilanzen oder einnahme-überschuss-rechnungen belegen, wie die derzeitige situation aussieht. wenn du dich gerade erst selbstständig gemacht hast, wird manchmal auch der businessplan akzeptiert.
So wild ist das nicht: Zum einen hast Du ja Deine Einkommenssteuererklärungen aus den Vorjahren, aus denen Dein Verdienst als Selbstständiger hervorgeht. Und für das laufende Jahr kannst Du die Kontoauszüge deines Geschäftskontos vorzeigen. Aus dem Grund ist es auch sinnvoll, Geschäfsein- und abgänge von privaten Umsatzbuchungen getrennt zu halten, sprich: auf versch. Konten.