Was müsste ein Unternehmen an die Leiharbeitsfirma zahlen, wenn das Unternehmen einen bestimmten Leiharbeiter fest einstellen möchte?
Antworten (1)
Sollten da keine gesonderten Verträge geschlossen worden sein, in die wir keinen Einblick haben ... Nichts.
Auch wenn Leiharbeitsfirmen manchmal einen anderen Eindruck vermitteln, gibt es in Deutschland keine Sklaverei. Arbeitskräfte können somit nicht verkauft werden.
Man kündigt bei der Leiharbeitsfirma, wenn man bei der Wunschfirma unterschrieben hat und fertig.
Sollten die natürlich Ausschlussklauseln für Abwerbungen in den Leiharbeitsverträgen mit den Firmen aufgenommen haben, kann außer den beiden Firmen keiner sagen, wie hoch eventuelle Vertragsstrafen ausfallen.
Auch wenn Leiharbeitsfirmen manchmal einen anderen Eindruck vermitteln, gibt es in Deutschland keine Sklaverei. Arbeitskräfte können somit nicht verkauft werden.
Man kündigt bei der Leiharbeitsfirma, wenn man bei der Wunschfirma unterschrieben hat und fertig.
Sollten die natürlich Ausschlussklauseln für Abwerbungen in den Leiharbeitsverträgen mit den Firmen aufgenommen haben, kann außer den beiden Firmen keiner sagen, wie hoch eventuelle Vertragsstrafen ausfallen.