Antworten (10)
In der Vollmacht musst du den Bevollmächtigten eindeutig beschreiben, z.B. mit Name und Wohnort. Der Bevollmächtigte muss sich dann mit seinem Ausweis legitimieren (und je nach Einsatzzweck auch den Ausweis des Vollmachtgebers mitbringen). In der Vollmacht selbst ist keine Kopie des Ausweises erforderlich.
Ausweise und Reisepässe dürfen nicht kopiert werden!
Quelle
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@sockenpuppe: Somit wieder bewiesen wäre, dass es einen Unterschied macht, ob man Quellen "googelt" oder die Ausführungsbestimmungen zu einem Gesetz kennt. Die Ausführungsbestimmungen sind Verwaltungsbestimmungen, die die behördliche Sichtweise und Auslegung eines Gesetzes darstellen. Demnach ist es verboten Kopien der Originale in Farbe und Originalgröße weiterzugeben, die geeignet wären, Duplikate der Ausweise herzustellen. Wenn ich mir selbst Kopien von meinen Ausweisen mache, den Gewahrsam darüber nicht aufgebe, ist gegen eine Kopie rechtlich nichts einzuwenden. Wer selbst kopiert, gibt den Gewahrsam gar nicht auf. Und wer eine Kopie eines Persos in Schwarz/weiß und nicht in Originalgröße vorlegt, verstößt regelmäßig nicht gegen das Verbot .
@bhroth: Da irrst du dich! Der Personalausweis darf weder hinterlegt noch kopiert werden!
„§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden."
Gugst du hier
„§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden."
Gugst du hier
@sockenpuppe: Ich kenne den Paragraphen, aber ich kenne auch die Ausführungsbestimmungen dazu. Deshalb ist es so, wie ich es beschrieben habe. Und ich habe auf darauf hingewiesen, dass man die Ausführungsbestimmungen zu einem Gesetz nicht googeln kann.
Erst einmal, natürlich darf man Personalausweise kopieren. Das macht jede Bank und Sparkasse, ums zu beweisen, dass sie die Legitimationsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt hat. In einer Vollmacht muss stehen wer wem wozu bevollmächtigt. Man kann auch jemanden mündlich bevollmächtigen. Letztlich muss aber derjenige die Vollmacht anerkennen, der sie entgegen nehmen soll. Im allgemeinen ist das nicht genormt. Aus Beweisgründen wird meistens eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift des Vollmachtgebers verlangt. Bei Vermögensgeschäften (Achtung Geldwäsche) müssen Vollmachtsgeber- und Vollmachtsnehmer einwandfrei identifiziert sein. Teilweise gibt es noch rechtliche Vorgaben (z.B. Grundstücksgeschäfte).
Auf einer Vollmacht muss die Anschrift desjenigen rauf, der die Vollmacht ausstellt. Dann gehört der Ort und das aktuelle Datum noch mithinein. Anschließend schreiben Sie, wer die Vollmacht erhält und warum bzw. wofür. (Bsp. Ausweis abholen). Von dieser Person sollten Sie den kompletten Namen mitsamt Anschrift mit reinschreiben. Auch die Personalausweisnummer. Eine Kopie müssen Sie nicht mitgeben, denn der Ausweis wird vor Ort dann angeschaut. Und zum Schluß muss der die Vollmacht geschrieben hat, auch unterschreiben.
Eine Vollmacht ist formlos und sagt lediglich aus, dass der Bevollmächtigte in deinem Namen etwas tun darf. Dann brauchst du noch eine Unterschrift von dir, fertig ist sie. Du beschreibst lediglich, wen du wozu bevollmächtigst, mehr muss eine Vollmacht gar nicht enthalten und du kannst den Bevollmächtigten damit problemlos losschicken.
@bh_roth: Du hast das Internet nicht verstanden! Was man nicht googeln kann, existiert auch nicht!*
Sonst könnte ja jeder alles behaupten!
Es bleibt also dabei: Ich habe Recht und du nicht!
[br]
*Vergleiche auch hier
Sonst könnte ja jeder alles behaupten!
Es bleibt also dabei: Ich habe Recht und du nicht!
[br]
*Vergleiche auch hier
In einer Vollmacht muss folgendes stehen. Die Anschrift desjenigen, der eine Vollmacht ausstellt. Dann den Ort und das aktuelle Datum. Anschließend wird geschrieben, wem Sie eine Vollmacht ausstellen möchten. Da sollte der komplette Name mitsamt Anschrift angegeben werden. Aber auch die Personalausweisnummer sollte nicht fehlen. Den Ausweis muss man dann vorzeigen. Aber auch, weshalb bzw. wofür die Vollmacht ausgestellt wird, sollte mit drauf stehen. Und abschließend die Unterschrift von denjenigen, der die Vollmacht ausstellt.